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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Kommentar

zum Artikel „Das wahre Gesicht der SVP “ in fricktal.info vom 16.09.2020 von Advokat i.R. Suter, Gipf-Oberfrick

 

Und die fremden Richter, Herr Advokat?

Da fährt der Gipf-Oberfricker Advokat im Ruhestand, Hans Gino Suter, aber mit gar groben Geschütz auf die Bundeshausfraktion der SVP auf.  Er unterstellt aber nicht nur ihr, sondern gleich der ganzen Partei, mit Eifer die „Unabhängigkeit unserer höchsten Justiz“ zu untergraben und spricht gezielt von einem „staatsgefährdenden Manöver“. Dabei hat die Fraktion nichts anderes getan als von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht, einen von ihr ursprünglich vorgeschlagenen Bundesrichter nicht mehr zur Wiederwahl zu empfehlen. Wahlkörper ist die Bundesversammlung und diese wird besagten Richter nun erst recht im Amt bestätigen. Ich hatte während meiner Parlamentszeit in Bern Dutzende von Bundesrichtern wählen können oder auch nicht. Auffällig – oder soll ich sagen, suspekt – war dabei meistens nur, dass ausgerechnet die von der SVP vorgeschlagenen Bundesrichter häufig die schlechtesten Wahlergebnisse einfuhren. Warum? Weil viele linke Abgeordnete trotz klar vereinbartem Parteienproporz nie einem von der SVP vorgeschlagenen Kandidaten ihre Stimme gaben. Aber das gehört nun mal zur parlamentarischen Freiheit, weshalb es mir nie eingefallen wäre, da von einem „staatsgefährdenden Manöver“ zu sprechen.

Aber wie steht es mit der „Unabhängigkeit unserer höchsten Justiz“ wirklich? Da scheint Advokat Suter völlig unter den Tisch gewischt zu haben, dass höchstrichterliche Urteile an fremde Richter ausserhalb des Landes weitergezogen werden können. Im Vordergrund steht dabei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Daselbst werden alljährlich so 10 – 20 Entscheide aus der Schweiz von einem multi-nationalen Richtergremium kassiert, weil sie in irgendeinem Punkt der immer extensiver interpretierten und entsprechend ausufernden Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen würden. Dabei hatte der Schweizer Souverän nie über diese Konvention abstimmen können, obwohl sie gemäss späterem Bundesgerichtsentscheid selbst gegenüber unserer Bundesverfassung Vorrang hat. Heute müsste eine solch einschneidende Konvention gemäss neuem Verfassungsrecht zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden.

Im EGMR ist die Schweiz aber immerhin, wie jedes andere Mitglied des Europarates, mit einem Richtersitz dabei. Nicht so hingegen im Gerichtshof der EU in Luxemburg, dem EuGH. Doch genau dieser Gerichtshof ist gemäss Entwurf zum neuen Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz als letzte Instanz vorgesehen, wenn es Streitigkeit zwischen den beiden Vertragspartnern geben sollte. Damit wird nicht nur die Unabhängigkeit unserer höchsten Justiz ausgehölt, sondern förmlich an der Souveränität unseres Landes gesägt. Noch ist es aber nicht so weit, denn da wird seitens der Schweiz nun eben der Souverän das letzte Wort haben. Ich bin gespannt, wie es Advokat Suter dann mit der Unabhängigkeit unserer höchsten Justiz hält, wenn dieses umstrittene Rahmenabkommen in etwa 2 – 3 Jahren dem Schweizervolk zur Genehmigung vorgelegt wird. Jedenfalls zeigt die SVP auch dann ihr wahres Gesicht und wird die Souveränität von Land und Volk mit allen Mitteln verteidigen!

Maximilian Reimann, ehem. National- und Ständerat, Gipf-Oberfrick