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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Wohnbauförderung und Eigenmietwert

Präsidentenkonferenz des Schweiz. Verbandes für Seniorenfragen (SVS) vom 7. November 2011 in Zürich.

Die beiden Volksinitiativen zum Bausparen

a) „Steuerlich begünstigtes Bausparen“ (Bauspar-Initiative Modell Baselland)
b) „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (HEV-Initiative )

sowie zur HEV-Volksinitiative (Schweiz. Hauseigentümerverband)
„Sicheres Wohnen im Alter“

Bei diesen in den eidg. Räten pendenten drei Volksinitiativen geht es derzeit zwischen den beiden Kammern äusserst konfus und gegensätzlich zu und her.

Grundsätzlich gilt bis jetzt aber die Faustregel: Im Nationalrat ist man den Initiativen gegenüber positiv eingestellt; im Ständerat hingegen lehnt man sie ab. Auch in Sachen Gegenvorschläge des Parlamentes ist man sich alles andere als einig.

Derzeit ist die Differenzbereinigung voll im Gang. Die Schlussabstimmungen im Parlament stehen bevor. Ob eine Verlängerungsmöglichkeit gegeben ist, zum Beispiel um mehr Zeit für die Erarbeitung von Gegenvorschlägen zu erhalten, entzieht sich zur Stunde meiner Kenntnis. Dafür bedarf es aber gesonderter Beschlüsse beider Räte.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beiden Räten, dann kommen die Initiativen ohne Empfehlung des Parlamentes vors Volk, also weder eine Empfehlung zur Annahme noch zur Ablehnung der Volksinitiativen.

Die Diskrepanz in Sachen Wohnbauförderung und Eigenmietwert ist zwischen den beiden Räten derzeit also nicht minder gross als etwa bezüglich der „Minder“-Initiative, der Volksinitiative von Thomas Minder gegen die Abzockerei. Auch dort ist noch alles möglich: Zustimmung oder Ablehnung durch das Parlament, mit oder ohne direktem oder indirektem Gegenvorschlag.

Direkter Gegenvorschlag – pro memoriam – heisst, es wird der Volksinitiative auf Verfassungsstufe konkret ein anderer Verfassungstext gegenüber gestellt. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen entspricht einer Änderung auf Gesetzesebene, von einem oder mehreren Gesetzen, also etwa dem Gesetz über die Direkte Bundessteuer sowie dem Steuerharmonisierungsgesetz. Bei einem indirekten Gegenvorschlag können die Initianten der Volksinitiative ihr Volksbegehren zurückziehen, sofort oder nach Ablauf der Referendumsfrist.

Taktisch ist es aber falsch, allzu früh die Bereitschaft zum Rückzug einer Initiative zu signalisieren. Damit schwächt man die eigene Position. In diesem Sinn kommt der heutigen Tagung – und insbesondere den Schlussfolgerungen aus der Diskussion gemäss Traktandum 3 – natürlich zusätzliche Bedeutung zu. Wir müssen das dem neu gewählten Parlament aber entsprechend kommunizieren.

Damit wäre ich zurück beim Parlament und zunächst bei der Frage: Wo stehe ich selber? Nun, ich stehe bei alle 3 uns heute zur Diskussion stehenden Volksinitiativen klar auf Seite des Nationalrates. Ich unterstütze diese Anliegen grundsätzlich, wobei ich mir zur Eigenmietwert-Initiative des HEV auch zusätzlich noch einen griffigen Gegenvorschlag vorstellen kann, der anstelle der HEV-Initiative oder zusätzlich zu dieser Initiative dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Leider gehörte ich im Ständerat stets zu den – manchmal klar, manchmal knapp –Unterlegenen, wie übrigens auch bei vielen anderen Geschäften. Sie ersehen daraus, dass es mir folglich sehr leicht fällt, am 5. Dezember in den Nationalrat zurückzukehren, dem ich bereits von 1987 – 1995, angehört hatte, übrigens zusammen mit dem heutigen SVS-Präsidenten Hans Werner Widrig.

(Dazu eine persönliche Anmerkung: Es gab natürlich auch böse Zungen, die dem Volk kund tun wollten, der Reimann sei nun lange genug in der Politik gewesen und hätte jungen Kräften Platz machen sollen. Diese Botschaft hörte ich wohl und meine Antwort war konsequent diese: Die Senioren-Generation, 60-plus oder 65-plus, will durch Leute ihres Alters in der Volkskammer vertreten sein. In gleichaltrige Politiker hat man mehr Vertrauen, weil sie von den gleichen Themen und Problemen direkt ebenfalls betroffen sind wie etwa den Anforderungen an den Führerausweis nach Erreichen des 70. Altersjahres, höhere KVG-Prämien mit zunehmendem Alter oder eben der drückenden fiskalischen Belastung durch den Eigenmietwert, wenn man seine Hypothek amortisiert hat. Demokratisch richtig und korrekt ist es nun aber, dass die Wählerinnen und Wähler – und nicht irgendein Parteigremium im Hinterzimmer – darüber entscheiden, wer nach Bundesbern geht. Das Aargauer Volk hat entschieden; es will mich weiterhin in Bern haben. Und das notabene mit einem erfreulich hohen Resultat.)

Damit nochmals zurück zu den eidg. Räten und zu meiner Lagebeurteilung nach den bis heute vorliegenden Beschlüssen. Da stehen zwei Fragen im Vordergrund:

1. Frage: Ändert sich nach der Gesamterneuerungswahl 2011 der eidg. Räte etwas an den unterschiedlichen Haltungen von NR und SR?
Diese Frage ist zu früh gestellt, denn wir müssen da zunächst die 2. Wahlgänge zu den Ständeratswahlen in verschiedenen Kantonen abwarten. Im Ständerat fielen diverse Entscheide nämlich recht knapp aus, teilweise durch reinen Zufall, wer gerade an- oder abwesend war. Ich erinnere an die Bausparinitiative des HEV, die in der letzten Herbstsession – in der Differenzbereinigung - hauchdünn mit 17 zu 16 Stimmen zur Ablehnung empfohlen worden ist. Nicht weniger als12 Ratsmitglieder hatten bei der Abstimmung gefehlt.

2. Frage: Warum dieser deutliche Unterschied zwischen den beiden Räten, mit einem wesentlich hauseigentümer-freundlicheren Nationalrat?
M.E liegt das an der parteipolitischen Zusammensetzung der einzelnen Räte. Im Ständerat dominiert Mitte/Links, also CVP, SP, Grüne und Grün-Liberale. Im NR hingegen liegen die Kräfteverhältnisse umgekehrt. Da hat Mitte/Rechts klar die Mehrheit, und diese besteht aus SVP, FDP, BDP sowie dem rechten Flügel der CVP.

Mitte/Links will keine Steuerausfälle und vorliegende Initiativen hätten solche zur Folge, insbesondere auf kant. Ebene. Zudem steht das Mitte/Links-Lager den Mietern näher, und was in ihrer Logik die Hauseigentümer stärkt, schadet e contrario eben den Mietern. So wird es jedenfalls behauptet.

Bei Mitte/Rechts hingegen wird das private Eigentum und insbesondere das Wohneigentum höher gewertet. Deshalb will man einerseits die Begründung von Wohneigentum fiskalisch fördern, auch mit steuerprivilegiertem Bausparen. Und andererseits will man verhindern, dass der Fiskus zu gierig wird, insbesondere beim Eigenmietwert und im vorgerückten Alter, wenn die Hypothekarschulden amortisiert sind.

Ich komme zum Ausblick und damit zum Schluss meiner Ausführungen und kann mich sehr kurz fassen, da wir darüber anschliessend ja noch eine Gruppen-Diskussion führen werden.

1. Zu den Bauspar-Initiativen
Hier sollte man sich auf die HEV-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ konzentrieren und die Parallel-initiative der Schweiz. Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (Baselland-Initiative) den Initianten zum Rückzug empfehlen, wenn das überhaupt noch möglich ist. Die Kann-Formulierung in der Baselland-Initiative ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Ein zwingende Formulierung wie in der HEV-Initiative schafft gleiches Recht in allen Kantonen.

2. Zur Eigenmietwertbesteuerung
Hier empfehle ich, unbedingt die Initiative des HEV „Sicheres Wohnen im Alter“ zu unterstützen. Sie nützt gerade den Eigenheimbesitzern im vorgerückten Alter, denn mit dem Erreichen des Rentenalters erhalten sie die Wahlfreiheit zum Systemwechsel: Also entweder Beibehaltung des bisherigen Systems oder Aufhebung der Eigenwertbesteuerung unter Verzicht auf den Schuldzinsabzug.

Es bliebe dann allerdings beim Mangel, dass man erst ab dem Rentenalter den steuerlichen Systemwandel vornehmen kann und nicht schon früher. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn sich die eidg. Räte doch noch zu einem Gegenvorschlag durchringen könnten, der generell den Systemwechsel für alle zum Inhalt haben würde, natürlich mit angemessenen Übergangs- sowie Ausnahmebestimmungen insbesondere für junge Eigenheimbesitzer.

Referat von Maximilian Reimann, Ständerat, Gipf-Oberfrick

07.11.2011