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Schuldenbremse auch für die SRG!
Die SRG kassierte im letzten Jahr 1,15 Mia. Franken an Gebühren ein, 462 Franken pro Haushalt. Dennoch schreibt sie tiefrote Zahlen. Höchste Zeit also für die Einführung einer Schuldenbremse auch bei diesem „Staat im Staat“!
Während schweizerische Grossunternehmen wie Roche, Novartis, Schindler, Zürich Versicherung oder Swisscom längstens ihre Zahlen des Geschäftsjahres 2012 publiziert, die GV durchgeführt und die Dividenden ausbezahlt haben, übt sich der quasi-staatliche und auf nationaler Ebene so gut wie konkurrenzlose Medienkonzern SRG in Stillschweigen. Selbst eine Woche nach Ostern weiss die Zwangsgebühren zahlende Öffentlichkeit lediglich, dass es bei der SRG ein Rekorddefizit absetzen wird.
Ist nur die Pensionskasse schuld?
Die Hauptschuld am SRG-Defizit, so liess Generaldirektor Roger de Weck jüngst durchblicken, gehe auf „Sondereffekte bei der Pensionskasse“ zurück. Konkret heisst das, der auch bei der SRG längst fällige Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat soll mit rund 150 Millionen Franken der Jahresrechnung aufgebrummt werden. Man hätte diesen Brocken ja auch auf mehrere Geschäftsjahre verteilen können. Aber da wären auch noch andere und erst noch permanente Faktoren, die bei der zu rund 80 % gebührenfinanzierten SRG ins Gewicht fallen, nämlich ihre äusserst lockere Ausgabenpolitik. Warum beispielsweise garniert der Generaldirektor ein Jahressalär, das mit 550‘000 Franken satte 100‘000 Franken über demjenigen eines Bundesrates liegt? Damit ist der Massstab für die nächsten Chefetagen gesetzt. Oder ein anderes Kapitel, die vielen teuren Auslandkorrespondenten, die vom eigenen Sender gar nicht ausgelastet werden können. Warum nicht gemeinsame Nutzung solcher personeller Ressourcen durch Radio und Fernsehen gemeinsam, mit Zeitungen oder mit gleichsprachigen ausländischen Sendern? Jedenfalls orte ich hier gehöriges Synergiepotenzial mit hoher Kosteneinsparung.
Schuldenbremse wie beim Staat
Konzessionsbehörde der SRG und zuständig für die in regelmässigen Abständen anbegehrten Gebührenerhöhungen ist der Bundesrat. Letzterer und mit ihm das schweizerische Parlament sind in ihrer Budgetpolitik an die Verfassung gebunden. Diese hält seit einem Jahrzehnt klipp und klar fest, dass sich Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht halten müssen. Bei schlechter Konjunkturlage oder anderen Sondereffekten können wohl Mehrausgaben zulässig sein. Diese müssen in den Folgejahren aber kompensiert werden. Eine analoge Regelung sehe ich für den „Staat im Staat“ SRG. Auch da muss die Schuldenbremse her und durchzusetzen wäre sie im Zuge der nächsten Konzessionserneuerung oder Gebührenerhöhung. Warum sollte nicht auch der SRG zumutbar sein, was sich für den Staat Schweiz als äusserst segensreich erwiesen hat? Jedenfalls werde ich mich künftig in Bern in dieser Zielsetzung stark machen. Ich bin überzeugt, diesbezüglich die Mehrheit der Gebührenzahler hinter mir zu wissen.
Schwammiger Begriff des „Service public“
Ich möchte der SRG ihre Bedeutung für die Schweiz keineswegs klein reden. Sie hat eine informationspolitische Klammerfunktion und dafür ist das Schweizer Volk auch bereit, seinen Beitrag zu leisten. Aber Abstand nehmen muss die SRG unbedingt von der Behauptung, alles was sie tue, sei „Service public“ und das koste nun mal. Viel sinnvoller wäre es, dieser schwammige Begriff würde endlich einmal näher definiert werden, durch den Gesetzgeber oder durch die SRG selber. Sicher nicht zum Service public gehört es, wenn eine Jung-Reporterin des Schweizer Fernsehens eigens zur Oscar-Verleihung nach Hollywood reist und von dort über eine teure Miet-Leitung ein paar holprige Sätze in die Live-Kamera stöhnt…
Maximilian Reimann
15.04.2013