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Darf das die SRG?
Gebührengelder für opulente Abschiedsparty
Eine Meldung über das Finanzgebaren der SRG hat jüngst wieder einmal für Schlagzeilen in den Medien und Ärger bei den Zwangsgebührenzahlern gesorgt. Das nationale Monopol- Unternehmen verabschiedete seinen VR-Präsidenten Jean-Pierre Münch mit einem luxuriösen Fest im exquisiten Berner Kornhauskeller; und wer von den 145 geladenen Gästen am gleichen Abend nicht mehr nach Hause wollte oder konnte, durfte gratis im nahen Fünfstern-Hotel Bellevue übernachten. Weil auch vermeintlich SRG-nahe Bundesparlamentarier eingeladen wurden, kam die Sache aus.
Darf sich die SRG solch teure „Spässe“ leisten? Zweifellos ja, aber nicht zu Lasten der Gebührengelder! Man hätte Sponsoren suchen oder Herrn Münch einen Teil der Fête selber bezahlen lassen können. Er war ja gut honoriert für sein Teilzeitpensum und besondere Verantwortung wie in der Privatwirtschaft hatte er in der staatlich geschützten SRG nicht zu tragen. Er musste einfach zur rechten Zeit in der richtigen Partei sein. Sein Nachfolger, ein ehemaliger CVP-Generalsekretär, konnte jedenfalls ohne irgendwelche spezifische Medienkenntnis seine Nachfolge antreten…
Maximilian Reimann
15.12.2011