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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Abzocke auf Werbefahrt: Die rechtliche Lage

Ich weiss nicht, wer den längeren Schnauf hat: Die Anbieter von sogenannten Werbefahrten oder die häufig übers Ohr gehauenen, meist älteren Teilnehmer? In den Medien stösst man aber zunehmend auf Fälle, wo ganze Gruppen von enttäuschten Teilnehmern quasi in Streik traten, die langatmigen und überteuerten Werbepräsentationen boykotierten und an die frische Luft gingen.

Ein Kenner der Szene beurteilt die Lage so: "Das Denken ist zum Glück auch für ältere Konsumenten noch nicht verboten worden. Wer auf solche Maschen hereinfällt, ist wirklich selber schuld und verdient kein Mitleid. Seit vielen Jahren werden solche Fahrten als billige Abzocke in sämtlichen Konsumentenmedien angeprangert und es gibt offenbar immer noch Leute, die es noch nicht begriffen haben...“

Rückgaberecht von 7 Tagen
Wer es trotzdem nicht begriffen hat und beispielsweise zum Kauf einer Matratze von 2‘000 Franken überredet wird, der hat immer noch das Recht auf seiner Seite. Käufe auf Werbefahrten werden rechtlich nämlich wie die sogenannten Haustür-Käufe behandelt. Es gilt ein 7-tägiges Rücktrittsrecht. Hat man die Ware bereits bezahlt, mitgenommen oder anschliessend ausgeliefert erhalten, muss man umgehend innert dieser Frist schriftlich und eingeschrieben vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bleiben die Werbeabzocker stur, muss man allenfalls gerichtlich vorgehen. Das ist zwar umständlich, aber unumgänglich, will man nicht der „Lackierte“ bleiben!

Neues Recht ab 1. April
Per 1. April 2012 hat der Bundesrat das vom Parlament revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt. Eine der Gesetzesänderungen zielt spezifisch auf die Organisatoren dubioser Werbefahrten. Danach werden dem Missbrauch von Gewinnversprechen und der Einlösung der angeblich gewonnenen Preise an überteuerten Werbeveranstaltungen endlich Schranken gesetzt. Mittels vereinfachten Zivil- und Strafklagen sollen besagte Ganoven nun besser in die Pflicht genommen werden können.

Maximilian Reimann

22.03.2012