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Streikrecht im öffentlichen Dienst bekämpfen
Maximilian Reimann bekämpft Streikrecht, erst recht im öffentlichen Dienst
Votum an einer Debatte zum Streikrecht am 28. Januar 2015 im Europarat
Die Schweiz gehört zu den wenigen Mitgliedstaaten des Europarates, die die Europ. Sozialcharta nicht ratifiziert haben. Schon wiederholt sind in den eidg. Räten Initiativen zur Ratifizierung dieses Vertragswerkes eingebracht worden. Sie scheiterten jeweils an bürgerlichen Mehrheiten. Es möge nun aber niemand den Schluss ziehen, die Schweiz sei deshalb ein unsoziales Land. Wichtigste Indikatoren für den sozialen Standard beweisen genau das Gegenteil, so etwa die Arbeitslosigkeit, das Volkseinkommen pro Kopf oder das Niveau der Stundenlöhne.
Hauptgrund für die bisherige Weigerung der Schweiz, der Sozialcharta beizutreten, ist das darin verankerte Streikrecht. Mit vorliegendem Bericht aus der Feder des deutschen Kollegen Andrej Hunko (Die Linke) wird gar noch dessen Stärkung und Ausbau gefordert. Da mache ich nicht mit! Wir kennen in der Schweiz sehr wohl das Streikrecht, insbesondere im privaten Sektor der Wirtschaft. Aber die Arbeitnehmerschaft macht höchst selten davon Gebrauch. Stattdessen setzen sich die Sozialpartner zusammen und suchen auf dem Verhandlungsweg nach gemeinsamen Lösungen. In aller Regel findet man sich, auch bei umstrittenen Fragen wie den Löhnen oder den bezahlten Ferientagen.
Verpönt ist hingegen der Streik im öffentlichen Dienst. Herr Hunko, wir in Ihrem Nachbarland bekommen es ja aus nächster Nähe mit, wenn in Deutschland weite Bereiche des öffentlichen Lebens durch Streik ins Chaos gestürzt werden, durch Lokomotivführer, durch Piloten oder durch Fluglotsen. Leidtragend ist dann immer die Bevölkerung, auf deren Buckel die Arbeitskämpfe ausgetragen werden. Da ist mir ein Land lieber, wo die Sozialpartner ihre Meinungsverschiedenheiten am runden Tisch bereinigen. Ich halte es deshalb für völlig verfehlt, wenn hier und heute mit vorliegendem Bericht gefordert wird: „Die Stärkung des Streikrechts auf europäischer Ebene muss eine Priorität für den Europarat und sein Mitgliedstaaten sein“. So eine Forderung ist in der Schweiz nicht mehrheitsfähig! Auch deshalb heben wir uns in der Schweiz volkswirtschaftlich von all jenen Ländern ab, die den Streik gar als Menschenrecht belobigen.
28.01.2015