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Kein Freibrief auf staatliches Kulturschaffen
Nationalrat Maximilian Reimann spricht Klartext im Europarat
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil mir auch nach zweimaligem Durchlesen des Berichtes nicht klar war, was die Ursache, der äußere Anlass zur seiner Abfassung war.
Den Bericht als solchen und seine Empfehlungen halte ich für sinnvoll und zweckmäßig, wenn auch teilweise für überladen und illusionär.
Aber mit einem Bericht will man in der Regel doch auch grundsätzliche Mängel beseitigen, im vorliegenden Fall also etwa, dass Teile der Bevölkerung kein Recht auf die Teilnahme am kulturellen Leben hätten. Solche Fälle, solche konkreten Beispiele lassen sich im Bericht aber nicht finden.
Auch in meinem eigenen Land wüsste ich niemanden, weder Einzelpersonen noch ganze Gruppen, denen die Teilnahme am kulturellen Leben verwehrt wäre. Alle können teilnehmen, wenn sie wollen. Ob sie aber alle wollen, ist eine andere Frage, und die steht hier nicht zur Diskussion!
Ob es in anderen europäischen Ländern anders ist, dazu hätte ich gerne dem Bericht eine Antwort entnommen, aber sie nicht erhalten.
Aber auch andere Elemente des Berichtes bleiben vage. Ich beschränke mich aus Zeitgründen auf ein einziges, nämlich die Forderung, der Europarat, die EU, die UNESCO und weitere internationale Gremien sollten ihre Zusammenarbeit im Bereich Kultur verbessern, wie es wörtlich in dem Bericht steht.
Diese Forderung führt doch unweigerlich zu der Frage: Ist diese Zusammenarbeit heute denn unbefriedigend, ist sie nicht gewährleistet? Doch auch dazu äußert sich der Bericht nicht. Leider ist UNESCO-Generaldirektorin Frau Bukova bereits gegangen; sie hätte sich dazu wahrscheinlich geäußert.
Somit verbleibt letztlich die Kernfrage im Raum: Geht es im Bericht zur Hauptsache einfach darum, der Staat solle mehr Budgetmittel, sprich mehr Steuergelder, ins Kulturschaffen einschießen? Diese Forderung schimmert da und dort jedenfalls durch.
Ich meine dazu: Aktives, staatlich bezahltes Kulturschaffen kann sicher kein Freirecht für einzelne Personen zu Lasten der Allgemeinheit sein, auch wenn im Bericht schon ganz vorn unter Punkt 3 festgehalten wird, wichtigster kultureller Akteur sei der Staat.
Angemessene Förderung und finanzielle Unterstützung des kulturellen Lebens durch den Staat zweifellos ja, aber ich betone: angemessene Unterstützung und nicht schrankenlose.
24. Januar 2012