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AHV-Diskriminierung von Senioren-Ehepaaren endlich beseitigen!
Für mich ein besonders wichtiges Argument für ein Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ ist die Diskriminierung der Ehepaare bei der AHV-Rente.
Während ein unverheiratetes Rentnerpaar eine Maximalrente von zweimal 100 Prozent, also von 200 Prozent erhält, bekommt ein verheiratetes Senioren-Ehepaar lediglich eine solche von 150 Prozent. Das ist klar diskriminierend und sollte vom Schweizervolk endlich korrigiert werden!
Der allfällige Alterszuschlag für die Witwenrente eines überlebenden Ehegatten vermag diese stossende Ungerechtigkeit in keiner Weise zu korrigieren. Auch jüngere Ehepaare, die heute schon an ihre Zukunft nach Erreichen des Rentenalters denken, sollten sich dieser künftigen Benachteiligung bewusst sein. Man denke bei dieser Volksabstimmung vom 28. Februar also nicht bloss an die „Heiratsstrafe“ bei den direkten Steuern, sondern ebenso an diejenige im Sozialversicherungsrecht. Die Gegner dieser Vorlage reiten mir zu sehr auf der Legaldefinition des Begriffs Ehepaar herum. An diesem Begriff wird die Initiative überhaupt nichts ändern, aber ein gravierendes Unrecht gegenüber vielen Seniorinnen und Senioren würde endlich beseitigt.
Leserbrief vom 27. Januar 2016
von Nationalrat Maximilian Reimann, Gipf-Oberfrick