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Braucht es den Fünfräppler noch?
Geldratgeber vom 5. März 2015
Diesmal geht es fürwahr ums bare Geld, und zwar in der kleinsten wie in der grössten Menge, zuunterst um den vertrauten Fünfer, zuoberst um das höchstzulässige Bargeschäft.
Die Kleinst- wie die Grösstmenge, die zu Barzahlungszwecken im Geldbeutel Platz haben soll, entwickelte sich nämlich zu einem heissen Politikum. Entschieden ist vorerst die eine Frage, diejenige um die Obergrenze von Bargeschäften, aber auch dies erst nach langwierigem Gezänk zwischen den beiden eidgenössischen Räten.
Ab wann gilt man als Bandit?
Wer mit grossen Bargeldbeträgen auffällt, mag da und dort bereits der Geldwäscherei verdächtigt und somit als „Bandit“ betrachtet werden. Wo aber soll die kritische Grenze zu liegen kommen? In der Schweiz war das bis anhin nicht geregelt. Doch mit den internationalen GAFI-Richtlinien gegen die Geldwäscherei wurde aus dem Ausland massiv Druck auf die Schweiz gemacht. Der Bundesrat wurde weich und schlug als Höchstgrenze für Barbezahlung 100‘000 Franken vor. Kein Leser, keine Leserin dieser Zeilen dürfte sich dadurch in ihrer Freiheit eingeschränkt sehen. Aber beim Kunst-, Immobilien- und Edelmetallhandel sind solche Beträge samt Zahlung in bar auch in der Schweiz nichts Aussergewöhnliches. Deshalb wollte der Nationalrat weiterhin keine Obergrenze festgeschrieben haben. Der Ständerat hingegen schwenkte auf Bundesratskurs um, aus Sorge um das Sauberkeitsimage für den Finanzplatz Schweiz. Nach mehrmaligem Hin und Her obsiegte ein Kompromiss. Grundsätzlich blieb es bei 100‘000 Franken. Professionelle Händler sollen aber weiterhin höhere Beträge hinblättern dürfen, vorausgesetzt allerdings, dass sie sich selbstregulatorisch zusätzlicher Sorgfaltspflicht unterstellen.
Nach dem Räppler auch weg mit dem Fünfer?
Wissen Sie, wie viele Fünfräppler heute im Umlauf sind und was die Herstellung eines Stückes kostet? Dank einer Motion, die im Nationalrat ansteht und die Abschaffung dieser Kleinstmünze zum Ziel hat, kenne ich die Antwort. Es sind rund eine Milliarde bzw. 125 Stück pro Einwohner und die Herstellungskosten durch die Eidg. Münzstätte in Bern liegen noch knapp unter 5 Rappen. Aber wollen Sie diese Münze auch in Zukunft noch haben, oder bläht sie nicht heute schon unsere Portemonnaies unnötig auf? Jedenfalls für Einwürfe in Automaten braucht es den Fünfer nicht mehr. Unsere Automaten im Parking, am Bahnhof oder in der Post schlucken diese Münze nicht mehr.
Wie dem auch sei, der Bundesrat wehrt sich gegen die Abschaffung des Fünfräpplers und verweist auf die analoge Situation von 2005. Damals ging es ebenfalls um die Ausmusterung von Kleinstmünzen. Nach umfassenden Anhörungen wurde dann der Räppler aus dem Verkehr gezogen. Der Fünfer hingegen blieb, weil er sich alleweil noch von einem gewissen gesellschaftlichem Nutzen erwies. Daran habe sich laut Bundesrat bis heute nichts geändert. Quizfrage zum Schluss: Kostet ein Produkt, das heute mit Fr. 9.95 angeschrieben ist, nach Ausmusterung des Fünfers Fr. 9.90 oder Fr. 10.00?
Mit Alter 82 noch Aktien kaufen?
Diese Frage wird mir immer wieder gestellt, zuletzt eben von einem 82-jährigen Bekannten, der während seines Berufslebens hohe Managerposten in der Privatwirtschaft bekleidet hatte und wohl über ein gut dotiertes Wertschriftenvermögen verfügt. Er seufzte zudem über die aktuelle Zinssituation. Einerseits erhalte er laufend Obligationen mit noch vorzüglichen Zinssätzen zurückbezahlt und eine Wiederanlage sei total unattraktiv. Andererseits können er von den tiefen Zinsen nicht mehr profitieren, hätte er seine ursprünglichen Hypotheken in alter Tugend doch längst amortisiert.
Nun, das Alter spielt in einer persönlichen Anlagestrategie schon eine gewisse Rolle. So hält ein Normalanleger Aktien in erster Linie nicht zur kurzfristigen Spekulation, sondern aus langfristiger Perspektive. Langfristig schlagen solide Aktien bekanntlich alle festverzinslichen Werte und weisen erst noch steigende Dividendenzahlungen auf. Aber mehr als einen bestimmten Prozentanteil seines Vermögens soll man nicht in Aktien halten. Fällige Obligationen sollte man also nur durch Aktien ersetzen, wenn letztere nicht jetzt schon im Portefeuille dominieren.
Da mein Bekannter auch mit 82 noch sehr rüstig ist und über Kinder und Enkel verfügt, kann er von mir aus den Aktienanteil schon auf 50 % erhöhen, verbunden allerdings mit gewissen Stoploss-Limiten. Darüber hinaus würde ich aber nicht gehen. Zudem befinden wir uns in Deutschland und USA auf Allzeit-Höchst und der von wegen der CHF-Freigabe in der Schweiz erfolgte Kurseinbruch ist auch schon ziemlich wettgemacht. Die Aktienmärkte bewegen sich entsprechend in dünner Luft. Wer für einige Zeit also in Liquidität verbleibt, macht zweifellos nichts Falsches. Sicher verliert er nichts, es sei denn, es erwische ihn bei allzu hohem Kontostand mit Negativzinsen…
Maximilian Reimann