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Nur Anlagen kaufen, die man versteht!
Geldratgeber vom 17. April 2014
Wenn ein Normalanleger Werte namens „Total return-“ oder „Absolut return-Fonds“ ins Depot bekommt, so geht er wohl davon aus, dass ihm zumindest das investierte Kapital erhalten bleibt. Weit gefehlt, wie sich derzeit in Zürich zeigt.
Vor dem Zürcher Handelsgericht duellieren sich seit anfangs Woche nämlich zwei Schwergewichte der Schweizer Wirtschaft um solche Begriffe. Der weltweit führende Uhrenkonzern Swatch hat die weltweit wieder zur Spitzenklasse vorgerückte UBS auf Schadenersatz von 30 Mio. Franken verklagt. Swatch hatte 50 Millionen in einen sog. Absolut-Return-Fonds der UBS investiert. Die Hälfte davon hat sich in Luft aufgelöst. Da es, wie in solchen „Streitfällen unter Grossen“ meist üblich, nicht zu einer stillen Verhandlungslösung gekommen ist, haben nun die Richter über den Investmentstreit zu urteilen. Auf 30 Millionen angewachsen ist die Schadenssumme übrigens deshalb, weil Swatch auch noch die Vergütung von Zins und Zinseszins eingeklagt hat.
Wann ist Kapitalerhalt gewährleistet?
Wenn sich selbst der Anlagechef eines erfolgreichen Weltkonzerns wie der Swatch Group durch das Beiwort „absolut return“ bei einem Investment in die Irre geleitet fühlt, wie muss es da wohl einem Otto Normalanleger ergehen! Deshalb sei wieder einmal an die Sicherheitsregeln im Anlagebereich verwiesen. Absolute Sicherheit gibt es nur auf Spareinlagen bis zu 100‘000 Franken auf schweizerischen Banken, gesetzlich garantiert vom Staat Schweiz. Fast absolute Sicherheit hat man auch mit Obligationen der Bonitätsstufen AAA bis etwa hinunter zu AA. Darunter fallen solche des Bundes und anderer wenig verschuldeter Industrieländer, der Kantone, sowie erstklassiger Unternehmen im In- und Ausland. Aber klar, da ist derzeit die Rendite nach Bankspesen und Steuern so gut wie null, aber „absolut return“ so gut wie sicher. Es gilt halt einfach die klassische Regel, je höher die Rendite, umso höher auch das Risiko. Und so steht es auch mit den Aktien, den Fonds und den strukturierten Produkten.
Vorsicht vor noch so schönen Begriffen
In Acht nehmen muss man sich folglich bei allen Anlagen, auch wenn sie noch so wohlklingende Namen tragen, wenn sie nicht buchstäblich über vorstehend erwähnte Bonitäten verfügen. Und schon gar nicht sollte ein Anleger hart verdientes Geld in Werte investieren, deren Gehalt und Mechanismus er gar nicht versteht. Selbst gegenüber dem geschliffenen Mundwerk jener Anlageberater, die sich noch so sehr ihrer Performance-Erfolge rühmen, sollte man Resistenz bewahren. So sind „absolut return“ und „total return“ im Anlagebusiness nichts anderes als eine Zielsetzung, nämlich Erträge einzufahren bei steigenden wie bei fallenden Märkten. Letzteres geht aber nur über riskante Optionsgeschäfte oder mit Leerverkäufen. Kapitalerhalt kann damit aber nicht gewährleistet werden. In diesem Sinn wird es höchst interessant sein, wie das Zürcher Handelsgericht den Streit zwischen Swatch und UBS entscheiden wird. Wahrscheinlich dürfte es aber bis zum Bundesgericht weitergehen!
von Maximilian Reimann