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Geldratgeber vom 25. August 2011
von Maximilian Reimann
Das Schweizer Volk wird immer älter. Das ist erfreulich, wirft aber auch die Frage auf, ob das aktuelle AHV-System diese Entwicklung finanziell verkraftet? Natürlich nicht, wenn wir nichts tun, aber wir tun nicht nichts!
Bereits zehnmal haben die eidgenössischen Räte in den letzten 50 Jahren die AHV mit Erfolg revidiert und verbessert. Die 11. Revision, an der jahrelang gearbeitet wurde, scheiterte aber in der Herbstsession 2010 im Nationalrat am Widerstand von SVP und SP mit 72 zu 118 Stimmen klar. Die Zustimmung des Ständerates war bedeutungslos. Die wichtigste Änderung bestand in der Anhebung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer. Damit wäre auf der Basis 65/65 die lobgepriesene Gleichstellung der Geschlechter endlich auch in dieser zentralen Frage realisiert worden.
12. AHV-Revision: Gut Ding darf Weile haben!
Die Parteien der Mitte, die der 11. Revision zugestimmt hatten, sowie die meisten Medien sprachen nach dem Nein im Nationalrat vorschnell wieder von „unheiliger Allianz“, die das wichtigste Sozialwerk der Schweiz in seiner Existenz gefährdet. Da es in der Politik aber weder „heilige“ noch „unheilige“ Allianzen gibt, stellt sich die Frage: Was waren bzw. sind die Fakten und wie geht es weiter? Fakt ist, dass wir mit dem heutigen System noch knapp 10 Jahren durchkommen, ab 2020 aber insofern in Schieflage geraten, als sich der AHV-Fonds dann zu entleeren beginnt.
Der Gesetzgeber hat also Zeit bis 2018, um nach der gescheiterten 11. die 12. AHV-Revision durchzuziehen. Entsprechend basiert auch der Zeitplan des zuständigen Bundesrates, Sozialminister Didier Burkhalter, auf diesem Zeithorizont. Die beiden Parteien, die die 11. Revision zu Fall brachten, taten also nichts anderes, als was sie vor den Wahlen ihrer Wählerschaft versprochen hatten. Der SVP ging sie zu weit, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Zuwanderung. Die SP hingegen wollte mehr, insbesondere mehr Kompensation für das „Frauenopfer 65“.
Schrittweise Erhöhung des AHV-Alters?
Nun beginnt das Spiel also von vorn, angepfiffen vom Souverän mit den bevorstehenden Wahlen vom 23. Oktober. Man wird sich in der Folge zu einer tauglichen, ausgewogenen Lösung bis 2018 durchringen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Denn niemand will, dass der AHV je das Geld ausgeht. Das sind die Politiker ihren Wählerinnen und Wählern ganz klar schuldig! Und das hat sich eben auch in den USA gezeigt, als sich Demokraten und Republikaner bis zum letztmöglichen Termin einen harten Kampf um die Modalitäten der Heraufsetzung der staatlichen Verschuldungsgrenze lieferten, dann aber gemeinsam handelten.
In sachlicher Hinsicht sei mir noch eine Prognose erlaubt, wie die zentrale Frage der Erhöhung des AHV-Rentenalters am „schmerzlosesten“ gelöst werden könnte. Die wirtschaftsnahe „Denkfabrik“ Avenir Suisse hat die entsprechende Vorarbeit dazu geleistet. Es soll nämlich das Rentenalter nicht mit einem grösseren Sprung, sondern bloss schrittchenweise an die längere Lebenserwartung angepasst werden. Danach soll sich das AHV-Alter pro Jahr um ein bis zwei Monate erhöhen. Wenn dann bei einem bestimmten Rentenalter der AHV-Fonds wieder geäufnet ist, kann die Übung ab- oder unterbrochen werden. Ich bin überzeugt, dass eine solche Lösung beim Volk mehrheitsfähig ist. Im aktuellen Computer-Zeitalter ist die technische Umsetzung dieser an sich kompliziert anmutenden Lösung aber kein Problem.