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Der Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller fordert vom Bundesrat die Anwendung der Ventilklausel. Die Forderung Müllers ist überfällig und sie kommt mir folglich wie ein Hilferuf in letzter Minute vor den Wahlen vor. Der Bundesrat wird aber nichts unternehmen, wie er auf einen Vorstoss von mir schon im letzten Jahr geantwortet hatte. Er hat offensichtlich Angst, mit einer Anwendung dieser Klausel die Personenfreizügigkeit zu ritzen und damit die EU-Nomenklatura zu verärgern.
Die gleiche Unterwürfigkeit übrigens wie beim Nicht-Rückzug des EU-Beitrittsgesuches! Deshalb forderte ich schon letztes Jahr mit einer parlamentarischen Initiative, dass das Parlament auch in eigener Kompetenz die Ventilklausel zur Beschränkung der Zuwanderung aus EU-Ländern beschliessen kann. Aber nicht nur der Bundesrat, sondern auch der Ständerat sprach sich am 7. Juni 2010 mit 6 zu 27 Stimmen gegen meine Forderung aus.
Hätten die FDP-Ständeräte im Geiste von Philipp Müller und damit zusammen mit den SVP-Ratsmitgliedern gestimmt, dann könnten wir schon in der nächsten Session über eine zweckmässige Limitierung der zu hohen Zuwanderung - insbesondere aus den EU-Oststaaten – debattieren. Eine verpasste Chance, was Migrationsspezialist Müller nun hoffentlich auch seiner Fraktion zu Bern ins Notizbuch diktieren wird! Vielleicht lernt man dann auch bei der FDP, gelegentlich zur rechten Zeit zweckmässige Forderungen der SVP zu unterstützen, anstatt hinterher verpassten Chancen nachzutrauern…
Maximilian Reimann, Ständerat,
Gipf-Oberfrick