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Auch der Rütlischwur schon völkerrechtswidrig?


Leserbrief zur Einbürgerungsinitiative

Von gegnerischer Seite wird uns noch und noch eingetrichtert, die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen verstosse gegen internationales Recht. Es sind dies zum Teil die gleichen Kreise, die schon die jüngste Revision des Asyl- und Ausländerrechts mit ähnlichen Argumenten zu Fall bringen wollten. Ohne Erfolg, wie wir uns gerne erinnern, denn rund 70 % des Schweizervolkes stimmten vor zwei Jahren den beiden Vorlagen ohne Wenn und Aber zu.

Auch diesmal ist von einer Verletzung von Völkerrecht keine Spur. Wäre dem so, dann hätte das Parlament die Volksinitiative ungültig erklären müssen. Doch sämtliche Bemühungen seitens all jener Rechtsgelehrten und Linkspolitiker, die zum Frontalangriff auf unsere direkte Demokratie geblasen haben, schlugen fehl. Bundesrat und Parlament taxierten die Initiative unwiderruflich als völkerrechtskonform. Sarkastisch an die Adresse dieser „unheimlichen Demokratie-Aushebler“ äusserte sich der Chefredaktor der Weltwoche jüngst wie folgt: „Käme es heute noch einmal zum Rütlischwur, das Bundesgericht würde ihn unter Applaus der Medien und der Brüsseler EU-Kommission als völkerrechtswidrig ausser Kraft setzen!“ Ein überzeugtes Ja zur Einbürgerungsinitiative ist somit gleichzeitig ein selbstbewusstes Ja zur direkten Demokratie unseres Landes!

Maximilian Reimann, Ständerat, Gipf-Oberfrick