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Zur Referendumsabstimmung über das Blockzeiten-Obligatorium in Gipf-Oberfrick.
In Gipf-Oberfrick besteht ein fortschrittliches Angebot an Tagesstrukturen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Es basiert weitgehend auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Am 20. März geht es in einer richtungsweisenden Referendumsabstimmung nun darum, ob dieses Angebot ausgebaut, für alle Kinder obligatorisch erklärt und von der Allgemeinheit bezahlt werden soll. Allein die direkten Folgekosten würden sich auf 160‘000 Franken zu Lasten der Gemeinde und damit der Steuerpflichtigen belaufen.
Persönlich kann ich mit bestem Gewissen für ein Nein plädieren, und zwar deshalb, weil wir auf Bundesebene eben die steuerliche Absetzbarkeit von ausserfamiliären Kinderbetreuungskosten eingeführt haben. Weil mit dieser Lösung aber jene Eltern finanziell benachteiligt werden, die ihre Kinder selber betreuen, hat die SVP Schweiz mit einer Volksinitiative nachgedoppelt. Diese soll allen Eltern, ob sie die Kinder selber oder durch Dritte betreuen lassen, einen analogen Abzug vom steuerbaren Einkommen bringen. Die Initiative wird noch dieses Jahr eingereicht und ihre Annahme durch das Volk darf als sicher betrachtet werden.
Damit verbleiben künftig sämtlichen Eltern, nicht nur den doppelverdienenden, mehr finanzielle Mittel für die Kinderbetreuung. Für Gipf-Oberfrick heisst das, dass man getrost auf ein kommunal erzwungenes, teures Blockzeitenpaket verzichten kann. Die Eltern bleiben einerseits in der Wahl der Betreuungsart ihrer Kinder frei. Die Gemeinde andererseits wird nicht zweimal zur Kasse gebeten. Wegen des Kinderbetreuungs-Abzuges erhält sie ja weniger Steuereinnahmen. Dafür gibt es keine zusätzliche Belastung durch ein Blockzeiten-Obligatorium. Das hat offenbar unser Gemeinderat übersehen, als er sich in vermeintlich sozialer Absicht hinter dieses überladene Blockzeiten-Betreuungsangebot gestellt hatte!
Maximilian Reimann, Gipf-Oberfrick
Die Referendumsabstimmung über die Einführung von obligatorischen Blockzeiten für die Schüler von Gipf-Oberfrick ist am 20. März 2011 abgelehnt worden und zwar mit 475 Nein- zu 469 Ja-Stimmen. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass in der Demokratie praktisch jeder Einzelne das Zünglein an der Waage spielen kann. Die Lehre daraus: Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die etwas bewirken oder verhindern wollen, mögen möglichst immer von ihrem Stimm- und Wahlrecht Gebrauch machen.