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Ich bin seit 1999 ein grundsätzlicher Befürworter der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, will mich im laufenden Abstimmungskampf aber nicht engagieren, aus folgendem Grund:
In der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 geht es um zwei unterschiedliche Dinge. Die Fortsetzung der Personen-freizügigkeit mit den alten 25 EU-Staaten geht in Ordnung, denn sie bringt unserer Volkswirtschaft zusätzliche Vorteile. Mit der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien habe ich in vorliegender Form jedoch grosse Mühe, denn die Übergangs-bestimmungen sind zu large ausgefallen. Man übersehe nicht, dass diverse EU-Länder wie Deutschland und Österreich aus ähnlichen Gründen die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien nach wie vor auch nicht in Kraft gesetzt haben.
Mit dem unseligen Koppelungsbeschluss der eidg. Räte vom 13. Juni 2008 ist mir - und damit auch vielen Stimm-bürgerinnen und Stimmbürgern - ein differenziertes Abstimmungsverhalten verunmöglicht worden. Deshalb versagte ich in der letzten Juni-Session diesem Bundes-beschluss demonstrativ meine Zustimmung. In der bevorstehenden Volksabstimmung werde ich aus grund-sätzlicher Erwägung aber ein Ja in die Urne legen. Wer in diesem Zwiespalt aber einem Nein den Vorzug gibt, für den habe ich volles Verständnis. So darf ein Parlament nicht mit dem Volks umgehen.
Eine Nein-Mehrheit im Volk, womit ich allerdings nicht rechne, würde aber nicht ins integrationspolitische Chaos führen, sondern hätte innert nützlicher Frist eine Neuauflage der Abstimmung zur Folge, aber mit korrekter Aufspaltung der Vorlage in zwei getrennte Beschlüsse, so wie es der Bundesrat ursprünglich auch vorgesehen hatte.