Volksabstimmungen nachträglich aufheben?
Prof. Andreas Auer, Direktor des von der Uni Zürich nach Aarau ausgelagerten Zentrums für Demokratie, hat sich jüngst zur Frage der Aufhebung von Volksabstimmungen durch das Bundesgericht geäussert. Derzeit im Brennpunkt des Interesses steht die Volksabstimmung vom 24.02.2008 über die Unternehmenssteuerreform II. Hier könnte nach Meinung Auers das Bundesgericht zur Feststellung kommen, dass die Abstimmungsfreiheit verletzt worden ist. Das deshalb, weil der Bundesrat unvollständige Angaben über die zu erwartenden Steuerausfälle gemacht habe. Ich meinerseits, der wohl noch mehr auf dem Boden der Demokratie verankert ist als manch Angehöriger der „Academia“, stelle fest, dass wir mit dieser Unternehmenssteuerreform eine Steuer abschaffen wollten, die für die Schweiz einzigartig ist und in keinem anderen Land seines Gleichen sucht, nämlich die Doppelbesteuerung von Agio-Einlagen aus Kapitalerhöhungen. Das war das Entscheidende. Wie stark die Unternehmen davon Gebrauch machen würden, wird erst die Zukunft zeigen. Ungehörig ist es, nachträglich nun alt-Bundesrat Hans Rudolf Merz vorzuwerfen, er hätte das Stimmvolk willentlich falsch informiert.
Wenn nun aber seitens der Academia der Begriff „Verletzung der Abstimmungsfreiheit“ ins Spiel gebracht wird, würde es mich interessieren, wie es Prof. Auer mit der Volksabstimmung vom 05.06.2005 hält, als es um die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Dublin-Abkommen gegangen war. Damals hatte der Bundesrat dem Volk effektiv wesentliche Informationen vorenthalten bzw. massiv beschönigt. Heute wissen wir, dass der Verzicht auf Personenkontrollen an der Schweizergrenze unser Land – Schengen-Aussengrenzen hin oder her - nicht sicherer, sondern unsicherer gemacht hat. Es gelangen immer mehr illegale Einwandere, Kriminaltouristen sowie Leute mit falschen Schengen-Papieren in unser Land. Und wir wissen, dass uns Schengen-Dublin alljährlich hohe zweistellige Millionenbeträge mehr kostet als im Abstimmungsbüchlein ausgewiesen war. Trotzdem würde es mir als standhaftem Demokraten nicht einfallen, die Volksabstimmung von 2005 aufheben zu wollen. Hingegen müssen wir versuchen, das Schengen-Desaster politisch nachzubessern, wie es derzeit auch Frankreich und Italien in Aussicht haben.
Maximilian Reimann, Ständerat, Gipf-Oberfrick