KVG-Prämienzahler sagen JA
Zur Abstimmung vom 1. Juni über den „Gesundheitsartikel“:
Der Verfassungsartikel für „Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ ist umstritten. Uneinig sind sich primär die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen, von den staatlichen und privaten Spitälern über die Gesundheitsdirektoren, Aerzte, Apotheker bis hin zu den Krankenkassen. Alle hüten ihre eigenen Gärtchen und jeder hat seine eigene Meinung über unsere Gesundheitspolitik. Im Zentrum aber stehen die KVG-Prämienzahler, also wir alle, die wir gleichzeitig auch den Souverän verkörpern, der letztlich über unsere Gesundheitspolitik entscheiden soll.
Wem aber sollen wir glauben? Die Gesundheitsdirektoren sehen es anders als die Krankenkassen; die öffentlichen und privaten Spitäler liegen miteinander im harten Clinch; die Aerzteschaft ist unter sich gespalten, usw. Das war schon im Parlament so, wo es in beiden Räten nur so wimmelt von Vertretern, Anhängern und Abgesandten der diversen gesundheitspolitischen Akteure. Nur eines war nie bestritten: Die von uns obligatorisch zu bezahlenden KVG-Prämien stiegen in den letzten 10 Jahren in einem Tempo an, das um ein Mehrfaches über der allgemeinen Teuerung lag.
Den unabhängigen Parlamentariern, zu denen auch ich mich voll und ganz zähle, ging es folglich in erster Linie darum, wie kann diese Kostenexplosion am besten gestoppt werden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Es resultierte der vorliegende Verfassungsartikel, ein echtes Ergebnis der Vernunft, an dem nun herumgenörgelt wird, weil sich nicht alle Akteure gleichermassen mit diesem Kompromiss abfinden können. Für die Prämienzahler aber geht letztlich die Rechnung auf. Und das ist das Entscheidende! Wer also gut beraten sein will, der folge dem Gebot der Vernunft, wie sie in den eidg. Räten obsiegt hat, und stimme der Vorlage zu! Er erhält, ohne hier weiter in die Details zu gehen, eine qualitativ und finanziell effiziente Krankenversicherung, wie sie wohl in Europa einmalig ist.
Maximilian Reimann, Ständerat, Gipf-Oberfrick