Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

MEINE MEINUNG - AKTUELL

.

Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Ein klares Ja zu sicherem Wohnen im Alter

Wer möchte nicht in einem Eigenheim wohnen und darin seinen Lebensabend verbringen? Sicher ein grosser Teil der Bevölkerung. Deshalb hat die Quote der Eigenheimbesitzer in der Schweiz eben die Marke von 40% erreicht. Das ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber immer noch relativ wenig. Ein Grund dafür ist die von vielen Leuten als höchst ungerecht empfundene steuerliche Belastung des Wohneigentums. Mit der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“, die am 23. September zur Abstimmung ansteht, soll zumindest der älteren Generation etwas entgegen gekommen werden.

Ungleiche Behandlung der Rentner ist gerechtfertigt
Der Nationalrat empfiehlt die Initiative mit 119 zu 77 Stimmen recht deutlich zur Annahme. Damit soll den Wohneigentümern ab dem Erreichen des AHV-Alters die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Besteuerung des Eigenmietwertes zu verzichten und im Gegenzug den Hypothekarzins nicht mehr steuerlich zum Abzug bringen zu können. Auf den ersten Blick mag das einem als Ungleichbehandlung der Rentner gegenüber den jüngeren Wohneigentümern ins Auge stechen. Dem ist aber nicht so! Mit der Pensionierung erfolgt nämlich eine echte Zäsur in der Lebensführung, insbesondere was die finanzielle Situation anbetrifft. Das Erwerbseinkommen fällt weg. Mit den angesparten Vorsorgegeldern aus der 1. und 2. Säule deckt man die Einkommenslücke im Schnitt nur zu 60 % ab. Der Rest muss aus dem Verzehr des Vermögens bestritten werden.

Viele Eigenheimbesitzer sind bemüht, ihre Hypotheken im Verlauf der Berufsjahre, so gut es jedenfalls geht, zu amortisieren. Sie werden durch das aktuelle Steuersystem dafür markant „bestraft“. Mit zunehmendem Alter verringert sich einerseits der Schuldzinsabzug, während andererseits die steuerliche Belastung durch das fiktive Einkommen in Form des Eigenmietwertes ansteigt. Das kann sich für ältere Menschen fatal auswirken. Viele können sich, selbst in einem reichen Land wie der Schweiz, gezwungen sehen, ihr Wohneigentum zu verkaufen. Der Dank der Nation an viele seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger? Das kann es doch nicht sein! Deshalb erachte ich die Grundidee des Hauseigentümerverbandes, den Wohneigentum besitzenden Rentnern ein einmaliges Wahlrecht zum steuerrelevanten Systemwechsel einzuräumen, als durchaus gerechtfertigt.

Warum die derart massive Gegenwehr?
Dieser Volksinitiative steht eine massive Gegnerschaft gegenüber. Aber es sind nicht die jungen Wohneigentümer, wie man zunächst glauben könnte, obwohl sie weiterhin dem Joch der Eigenmietwertbesteuerung unterliegen. Sie wissen ja, dass auch ihnen das Wahlrecht zum Systemwechsel dereinst zustehen würde. Die Hauptgegnerschaft rekrutiert sich aus den Exekutiven, Bundesrat und kantonalen Finanzdirektoren. Sie befürchten Steuerausfälle in Millionenhöhe. Das trifft zwar zu, aber wenn das Volk als Souverän so entscheidet, dann haben sich dem auch die steuerhungrigen Finanzbehörden zu fügen. Ebenfalls gegen „sicheres Wohnen im Alter“ hat sich der Ständerat ausgesprochen. Er hatte einem indirekten Gegenvorschlag in Form eines eingeschränkten Systemwechsels für alle Wohneigentümer den Vorzug geben wollen, ist damit aber am Nationalrat gescheitert. Ein analoges Vorhaben war schon vor einem Jahrzehnt an der Urne abgelehnt worden, vor allem wegen des Widerstandes der linksgerichteten Mieterverbände.

Auch diesmal finden sich die meist von SP-Politikern präsidierten Mieterverbände auf Seiten der Gegner. Sie malen wieder einmal den Teufel von den „Steuergeschenken an die wohlhabenden Senioren“ an die Wand. Als ob es nur solche gäbe!! Klar auf Seiten der Gegnerschaft, wenn auch vornehmlich im Hintergrund, sind aber auch die Banken in Stellung gegangen. Sie wittern Geschäftseinbrüche gleich in zwei Sektoren: Primär natürlich im Hypothekargeschäft, aber auch im Wertschriftenbereich. Denn wenn Kunden Hypotheken amortisieren, tun sie es häufig mit dem Erlös aus Wertschriftenverkäufen. Das Unding des Eigenmietwertes entspricht faktisch einer staatlichen Aufforderung zum Hypothekarschuldenmachen, und statt sukzessivem Amortisieren der Schuld sucht man Anlagen bei Banken und Versicherungen. Schon etwas eine verkehrte Welt!

Nationalrat Maximilian Reimann, Gipf-Oberfrick

08.08.2012