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Wohneigentum als Anlage und Vorsorge

Wenn es nach dem Willen der Kantonsregierung geht, soll der von den aargauischen Wohneigentümern als fiktives Einkommen zu versteuernde Eigenmietwert ab nächstem Jahr um 10,7 % angehoben werden. Das ist ein Dolch in den Rücken all jener Leute, die über Jahre und Jahrzehnte für selbstgenutztes Wohneigentum gespart und dafür auf vieles andere verzichtet hatten.

Wohneigentum ist für rund 40 % des Schweizervolkes Teil der Altersvorsorge, die es einem erlauben soll, möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können, mit Hilfe von Spitex eventuell gar bis zum Ableben.

Die Heraufsetzung des Eigenmietwertes, die allerdings noch vom Grossen Rat abzusegnen ist, trifft vor allem ältere Wohneigentümer, die nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit über weniger Einkommen verfügen und vom Staat nun zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zu Recht spricht der Hauseigentümer-Verband von einem „staatlichen Überfall aufs Portemonnaie der Wohneigentümer“.

Es liegt mir fern, Mieter gegen Wohneigentümer auszuspielen. Aber wie würden wohl die Mieter aufschreien, wenn ihnen generell auf Neujahr eine Mietzinserhöhung von über 10 % aufgebürdet würde?

Der Regierungsrat begründet die Eigenmietwerterhöhung mit einer Anpassung an den Marktwert. Doch wie dem auch sei: Nun rächt sich für die Wohneigentümer im Aargau erst recht, dass die Volksinitiative für „Sicheres Wohnen im Alter“ vor drei Jahren im Schweizervolk knapp gescheitert, im Aargau aber mit 55 % klar angenommen wurde. Sie hätte für Wohneigentümer im AHV-Alter den bedingten Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung gebracht!

von Maximilian Reimann, Gipf Oberfrick
01.10.2015